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PSA Prüfung

Anders sieht es aus, wenn PSAgA gegenüber Dritten in den Verkehr gebracht wird. Hier  gilt die gleiche gesetzliche Grundlage wie im Bereich des Arbeitschutzgesetzes (Gerüstbauer und Industriekletterer). Der Herausgeber der PSAgA ist für die Sicherheit und Funktionalität dieser Ausrüstung verantwortlich. Das heißt, dass eine jährliche Überprüfung nach DGUV R198/199 durch einen Sachkundigen erfolgen muss und entsprechend dokumentiert werden sollte.

 

Durch unseren Sport und der Tätigkeit im Kursbetrieb, sowie dem Routenbau und der Durchführung von Wartungsarbeiten sind wir von stone4mation täglich mit  PSAgA konfrontiert. Unabhänig von Richtlinien oder Gesetzen ensteht für uns dabei ein persönliches Interesse an der Funktionalität  unserer Ausrüstung.

Ein bestmöglicher Kompromiss aus Sicherheit und Wirtschaftlichkeit stehen für die Überprüfung unserer PSA an vorderster Stelle.

Persönliche Schutzausrüstung findet überall dort Einsatz, wo Gefahren und Risiken für den Menschen bestehen und er davor geschützt werden soll. Im Klettersport betrifft das hauptsächlich die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, kurz PSAgA genannt.

 

Die Gefahr beim Klettern durch einen Sturz auf dem Boden zu fallen, ist prinzipiell relativ hoch. Man muss in den meisten Situationen, sei es gewollt oder nicht, nur die Hände öffnen. Durch verschiedene Ausrüstung wie Seile, Karabiner und Sicherungsgeräte können wir jedoch einen solchen Sturz auf den Boden und somit "tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden" verhindern.

 

Als Privatperson im Freizeitsport ist bislang jeder für sich selbst verantwortlich und hat daher die freie Wahl, ob er seine eigene PSAgA niemals prüft, selbst prüft oder durch einen Sachkundigen überprüfen lässt.

 

Mit dieser Motivation überprüfen wir auch gerne ihre PSAgA

 

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