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Wartung

Ob Schulboulderwand oder kommerzielle Kletteranlage - für den Betrieb oder die Herstellung einer Kletter- oder Boulderwand gilt die Verkehrssicherheitspflicht. In regelmäßigen Abständen müssen daher alle sicherheitsrelevante Bauteile wie z.B. Sicherungspunkte, Umlenksysteme, Karabiner oder die Oberffläche der Wandplatten auf ihre Funktion überprüft werden. Die europäische Norm DIN EN 12572 für künstliche Kletteranlagen empfielt eine regelmäßig professionelle  Hauptinspektion. Diese kann dem Nutzunggrad und Zustand der Anlage angepasst werden.

 

Als Hersteller von Boulder- und Kletteranlagen sind wir mit deren sicherheitstechnischen Anforderungen und Vorschriften vertraut. Unterschiedliche Gegebenheiten erforden neue und speziell angepasste Lösungen. Eine Änderung der Normen kann eine nachträgliche, individuelle Anpassung ihrer Anlage bedeuten. Dazu beraten wir Sie gerne und erstellen Ihnen auf Wunsch ein unverbindliches und sicheres Angebot.

 

Wir liefern nicht einfach nur den Stempel, sondern stehen ihnen auch für nachträgliche Fragen, Problemlösungen und Reparaturen zur Verfügung

 

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